|
|
Bildung & Pflege
Mit einem Bausparvertrag sind auch die Kosten zahlreicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu finanzieren.
Darunter fallen Kurse am WIFI, an der Volkshochschule oder am BFI genau so wie ein Universitätsstudium oder der Besuch einer Fachhochschule.

Pflegekosten, die aus einem Bausparvertrag beglichen werden können, sind z.B. Ausgaben für medizinische Behandlungen und Heilbehelfe, die nicht von öffentlichen Einrichtungen getragen werden.
Bausparen ermöglicht auch die Finanzierung des Aufenthaltes in einem Pflegeheim oder der Kosten für Pflegepersonal (Heimhilfe).
Pflege- und Bildungsdarlehen sind bis zu einem Betrag von EUR 25.000,-- je Bausparkunde auch ohne hypothekarische Sicherstellung einsetzbar.
Wer ein Darlehen für Pflegezwecke aufnimmt, kann dies z.B. mit einer vorhandenen Eigentumswohnung besichern.
Darlehensnehmer können auch nahe Angehörige sein, die den Bausparvertrag dafür heranziehen, um z.B. Pflegekosten für einen Elternteil zu finanzieren.
|