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Die Bausparprämie
Die Leistung von Bausparbeiträgen löst nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes Anspruch auf die staatliche, KESt-freie Bausparprämie aus.
Der pro Person und Jahr erlangbare Prämienbetrag ist für 2011 mit EUR 36,-- begrenzt. Die Prämie wird mit einem bestimmten Prozentsatz der jeweiligen Sparleistung errechnet. Im Jahr 2011 beträgt dieser 3 %.
Der Prämien-Prozentsatz ist an die Entwicklung des allgemeinen Zinsenniveaus gebunden und wird jährlich neu ermittelt.
Gemäß § 108 EStG orientiert sich der Prozentsatz zur Ermittlung der Bausparprämie an der Entwicklung der Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen. Er beträgt mindestens 3 % und maximal 8 % der jährlichen Sparleistung von höchstens EUR 1.200,--, wobei jeweils nur ein Bausparvertrag pro Person für den Prämienanspruch geltend zu machen ist.
Basis für die Ermittlung des Prämien-Prozentsatzes ist der Durchschnittswert der Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen im Zeitraum vom 1.10. des Vorjahres bis zum 30.9. des laufenden Jahres, vermindert um ¼ und erhöht um 0,8 %-Punkte, kaufmännisch auf halbe Prozentpunkte gerundet.
Die derart berechnete Anpassung wird vom Bundesminister für Finanzen jeweils im November mit Gültigkeit im folgenden Jahr kund gemacht.
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